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AGB

AGB

Die nachfolgend aufgeführten AGBs haben wir Ihnen an dieser Stelle als PDF-Dokument zusätzlich zum Download [35 KB] hinterlegt.

1. Zweck

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ergänzend zu der einzelnen Liefervereinbarung und regeln den Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und FTS GmbH.

2. Vertragsabschluss

Die einzelne Liefervereinbarung wird schriftlich abgeschlossen, in Form einer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Bestellung. Als schriftlich gilt neben der Briefform auch die Übermittlung per Telefax oder elektronisch per Mail. Die Vereinbarung ist maßgeblich für den Umfang und die Ausführung der Lieferung.

3. Technische Unterlagen

Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen und dergleichen sind soweit FTS GmbH sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet hat, nur annährend maßgebend. FTS GmbH behält sich Änderungen vor. Technische Unterlagen darf der Besteller nur für die Bedienung und die Wartung des Produktes verwenden und nicht zur Anfertigung des Produktes oder von Bestandteilen davon. Im Übrigen müssen diese vertraulich behandelt werden und dürfen namentlich nicht kopiert oder in irgendeiner Weise unbefugten Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Vorschriften & Rahmenbedingungen am Einsatzort

Der Besteller hat uns vor Vertragsschluss auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften und auf die Rahmenbedingungen aufmerksam zu machen die am Ort, wo FTS GmbH Produkte eingesetzt werden, zu befolgen und zu beachten sind.

5. Preise

Die Preisbasis ist der EURO. Wenn nicht anders erwähnt, sind die Mehrwert- und andere Steuern, Abgaben und Gebühren sowie die Kosten für Verpackung, Transport, Verzollung, Montage, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme nicht inbegriffen. Gedruckte Preislisten und Kataloge kann FTS GmbH jederzeit ändern. Für den Besteller gelten die am Bestelldatum bestätigten Preise.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind in der konkreten Auftragsbestätigung vereinbart. Es können Teillieferungen ausgeführt werden; diese sind im Umfang der einzelnen Teillieferung zu bezahlen. Die Zahlungstermine müssen auch eingehalten werden, wenn die Lieferung, Montage, Installation, Inbetriebnahme oder Abnahme verzögert wird aus Gründen, die FTS GmbH nicht zu vertreten hat. Zahlungen dürfen wegen Beanstandungen oder nicht akzeptierter Forderungen nicht gekürzt oder zurückbehalten werden. Wenn die Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet werden, ist FTS GmbH berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz vorzubehalten. Bei Zahlungsverzug verrechnet FTS GmbH ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5%.

7. Lieferfristen

Die Lieferfristen werden in der konkreten Auftragsbestätigung vereinbart. FTS GmbH hat Anspruch auf eine angemessene Erstreckung der Lieferfristen, wenn höhere Gewalt oder andere von FTS GmbH nicht zu vertretende Umstände die termingerechte Lieferung verzögern. FTS GmbH kann die Lieferung verweigern, wenn der Besteller mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug ist. Eine Lieferverzögerung berechtigt den Besteller nicht zu Schadenersatz oder einer Konventionalstrafe. Wird die Lieferung verzögert oder verunmöglicht aus Gründen, die FTS GmbH nicht zu vertreten hat, wird die Ware auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.

8. Transport und Versicherung

Transportiert wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ist nichts anderes vereinbart, wählt FTS GmbH die jeweils zweckmäßigste Versandart. Die Lieferungen sind im Rahmen der Transportversicherung von FTS GmbH versichert.

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen bei Abgang der Lieferung ab Domizil der FTS GmbH beziehungsweise bei Lagerung wegen verzögerter oder Nichtlieferung.

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte oder eingelagerte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von FTS GmbH. Solange der Eigentumsvorbehalt dauert, darf der Besteller über die Ware nicht verfügen, insbesondere darf diese weder verkauft noch vermietet noch verpfändet werden.

11. Prüfung

Der Besteller muss das gelieferte Produkt innerhalb zehn Tagen prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich, unter Beifügung des Lieferscheines, anzeigen. Wird dies unterlassen, gilt das Produkt als genehmigt.

12. Eingeschränkte Garantie

Siehe AGB-PDF-Dokument.

13. Haftungsausschluss

Es bestehen keine Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

14. Verantwortlichkeiten des Käufers

Um reibungslose Montage- Garantie oder Serviceleistungen (durch FTS GmbH oder durch Dritte) zu gewährleisten, ist der Besteller dafür besorgt, dass die Geräte abgestellt und das nötige Personal sowie die notwendige Infrastruktur verfügbar sind.

15. Andere Allgemeine Bestimmungen

Andere Allgemeine Bestimmungen, beispielsweise diese des Bestellers gelten nur insoweit, als FTS GmbH diesen schriftlich zugestimmt hat.

16. Erfüllungsort, Recht und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz (Domizil) von FTS GmbH. Das Rechtsverhältnis untersteht deutschem Recht. Allfällige Differenzen werden wenn immer möglich einvernehmlich geregelt. Kommt eine gütliche Einigung nicht zu Stande, entscheiden die ordentlichen Gerichte. Gerichtsstand ist Landau, Deutschland.